Wirtschaftlichkeit wieder herstellen!

Wirtschaftlichkeit wieder herstellen!

Eine Restrukturierung / Sanierung bietet große Chancen für positive Veränderungen im Unternehmen. Sie stellt das Unternehmen wieder auf gesunde Beine. Ist ein Unternehmen zuvor in eine strategische Krise geraten, werden häufig Absatz-, Ergebnis- und Rentabilitätsziele verfehlt und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens spitzt sich weiter zu. Jetzt muß schnell und ergebnisorientiert gehandelt werden.

Häufig verlangen die Banken und Finanzpartner in einer solchen Situation die Erstellung eines Sanierungskonzepts, das dem IDW-Standard S6 oder den Anforderungen des BGH (Bundesgerichtshof) entspricht. Was dies für Ihr Unternehmen bedeutet, haben wir im folgenden aufgeführt.

  • Anforderungen der Banken
    Anforderungen der Banken

    Die Banken sind aufgrund von gesetzlichen Vorgaben vor Vergabe eines Sanierungskredits gehalten, ein Sanierungskonzept gemäß IDW-Standard S6 durch einen unabhängigen Sanierungsberater zu verlangen. Dies dient der Vermeidung eines möglichen Insolvenzverfahrens und der Vermeidung/Reduzierung des eigenen Ausfallrisikos durch die Sanierung des Unternehmens. Zusätzlich dient das Sanierungskonzept der Vermeidung der Unwirksamkeit bzw. späteren Anfechtung von Sicherheiten und Rückzahlungen sowie der Vermeidung der Haftung der Bank bzw. der Bankmitarbeiter.

    Durch Gewährung eines Überbrückungskredits kann für den Zeitraum der Erstellung eines Sanierungskonzepts die (drohende) Zahlungsunfähigkeit vermieden werden.

  • Inhalte eines Sanierungskonzepts
    Inhalte eines Sanierungskonzepts gemäß IDW-Standard S6

    Die Inhalte eines Sanierungsgutachtens gemäß IDW-Standard S6 sind durch das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) formuliert. Das Sanierungsgutachten soll die unabhängige und objektive Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen. Bestandteile eines Sanierungsgutachtens gemäß IDW-Standard sind u.a.:

    • Beschreibung von Auftragsgegenstand und –umfang
    • Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
    • Analyse von Krisenstadium und –ursachen
    • Darstellung des Leitbildes mit dem Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens
    • Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise und Abwendung einer Insolvenzgefahr
    • Integrierter Unternehmensplan
    • Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit

    Der Umfang des Sanierungsgutachtens kann bei kleineren Unternehmen an deren geringere Komplexität angepasst warden.

  • Sanierungsfähigkeit
    Sanierungsfähigkeit gemäß IDW-Standard S6

    Gemäß IDW-Standard S6 – Anforderungen an die Erstellung von Sanierungsgutachten - ist ein erwerbswirtschaftliches Unternehmen nur dann sanierungsfähig, wenn zunächst die Annahme der Unternehmensfortführung bejaht werden kann und somit keine rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen.

    Mit IDW S11 veröffentlichte das IDW einen Standard zur Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und drohenden Zahlungsunfähigkeit. Hierin werden unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung Zweifelsfragen aufgegriffen.

    Darüber hinaus sind gem. IDW S6 durch geeignete Maßnahmen – in einem ggf. entsprechend verlängerten Prognosezeitraum – auch nachhaltig sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Renditefähigkeit wieder zu erlangen (nachhaltige Fortführungsfähigkeit).

    Es ist sicherzustellen, dass die Schlussfolgerungen für die Planung sachlich und rechnerisch richtig aus den Ausgangsdaten und den Annahmen entwickelt worden sind.

    Bei künftigen Vorhaben von wesentlicher Bedeutung sowie bei Beiträgen Dritter (z.B. Kapitalerhöhungen, Aufnahme oder Umschuldung von Krediten, Forderungserlasse und –stundungen, Beiträge der Belegschaft) ist der Grad der Konkretisierung bzw. der erreichte Stand der Umsetzung anzugeben.

  • Anforderungen Sanierungsberater
    Anforderungen an den Sanierungsberater

    Wir wissen genau, welche Anforderungen Ihre Hausbanken und Finanzpartner an ein Sanierungskonzept gemäß IDW-Standard S6 stellen. Wir besitzen eine über 20-jährige erfolgreiche Expertise in der Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen. Hierbei arbeiten wir immer vertrauensvoll mit dem zu sanierenden Unternehmen zusammen. Bei den Finanzpartnern genießen wir eine hohe fachliche Reputation. Gerne können wir Referenzen benennen.

    Wir legen bei Beginn eines Projektes besonderes Augenmerk auf die Umsetzung. Bereits in der Analysephase leiten wir Sofortmaßnahmen zur Umsetzung ein. Die erarbeiteten Konzepte werden mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Die Umsetzung wird durch einen detaillierten Maßnahmenplan mit Ergebnissen, Terminen und Verantwortlichkeiten eingeleitet.

Unsere Beratungsleistungen

Unsere Beratungs leistungen

Die Deutsche Mittelstandsberatung DTMB bietet folgende Beratungsleistungen im Bereich Restrukturierung / Sanierung an:

  • Beratung von Unternehmen in der Krise (u.a. zur Vermeidung einer möglichen Insolvenz)
  • Erstellung von Restrukturierungskonzepten: Erarbeitung vollständiger Konzepte, die die strategische, operative und finanzielle Restrukturierung des Unternehmens zum Ziel haben (inklusive Change Management)
  • Erstellung vollständiger Sanierungsgutachten / Fortführungsprognosen gemäß des jeweils aktuellen IDW S6 - Standards sowie der höchstrichterlichen Rechtssprechung des BGH
  • Prüfung Insolvenztatbestände (u.a. Zahlungsunfähigkeit versus Zahlungsstockung gemäß IDW Standard ES11)
  • Quick Check / Potenzialberatung: Kurzanalyse des Unternehmens hinsichtlich seiner strategischen, operativen und finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Liquiditätsplanung /-management
  • Umsetzungs- / Sanierungscontrolling (u.a. CRO (Chief Restructuring Officer))
  • Interim Management (u.a. CRO, CFO (Chief Financial Officer), Übernahme von kaufmännischen Aufgaben)